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Einleitung

Im Kapitel ,,Die Objektivität ästhetischer Urteile`` in seinem Buch ,,Ästhetik`` versucht Kutschera zu begründen, warum ästhetische Urteile seiner Meinung nach objektiv begründbar sind. Er teilt zunächst die Meinungen zu ästhetischen Urteilen analog zu seiner Ethik auf in Nichtkognitivismus (Urteile haben keinen Wahrheitswert) und Kognitivismus (Urteile haben einen Wahrheitswert). Dort unterscheidet er wiederum Subjektivismus (wertende Sätze sind rein subjektive Äußerungen) und Objektivismus (wertende Sätze sind nicht subjektiv). Als Vertreter der Nichtkognivisten beschäftigt er sich zunächst mit Ogden und Richards, Ayer, Stevenson und Macdonald. Für den Subjektivismus geht er auf Frege, Hume und Kant ein. Alle diese Autoren kritisiert er und vertritt die Ansicht, dass ästhetische Urteile objektiv sind, wofür er jedoch keine anderen Autoren sprechen läßt.

Ich werde zunächst jeweils die von Kutschera zitierten Stellen bei Ogden und Richards, Hume und Kant zusammenfassen und, wo nötig, den Zusammenhang darlegen und Kutscheras Einwände im Lichte dieser genaueren Darstellung bewerten. Danach beschäftige ich mich mit dem Rest des Textes. Zum Schluss stelle ich meine eigene Meinung zu Kutschera und den anderen Autoren vor.


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Britta Koch